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Ausbildereignung (AdA-Schein)

Kurz gesagt

Der AdA-Schein weist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach und ist Voraussetzung dafür, in einem Betrieb selbst ausbilden zu dürfen. Ohne einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder darf ein Betrieb keine Auszubildenden einstellen — deshalb ist der Schein für Unternehmen ein Engpassfaktor und nicht bloß eine Zeile im Lebenslauf. Bei Meister- und Technischen Fachwirtprüfungen ist er als Prüfungsteil bereits enthalten.

Worum es geht

Die Prüfung deckt vier Handlungsfelder ab: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken, Ausbildung durchführen sowie Ausbildung abschließen. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil mit fallbezogenen Aufgaben und einem praktischen Teil, in dem eine Ausbildungssituation präsentiert oder durchgeführt und anschließend im Fachgespräch begründet wird. Abgenommen wird sie von der zuständigen Kammer; die fachliche Eignung für den jeweiligen Ausbildungsberuf kommt getrennt hinzu und wird über Abschluss und Berufserfahrung nachgewiesen.

Wofür es im Alltag gebraucht wird

Aufwand

Vorbereitungskurse dauern als Spanne je nach Format etwa 5 bis 15 Tage in Vollzeit oder verteilt über einige Wochen berufsbegleitend. Die Kosten liegen als Spanne je nach Anbieter und Region etwa zwischen 400 und 1.200 Euro, dazu kommt die Prüfungsgebühr der zuständigen Kammer. Betriebe übernehmen die Kosten häufig, weil sie ohne Ausbilder nicht ausbilden dürfen.

Wirkung aufs Gehalt

Als Einzelqualifikation hebt der Schein kein Gehalt, er verändert aber die Verhandlungsposition in einer bestimmten Konstellation: Betriebe, deren einziger Ausbilder ausscheidet, verlieren ihre Ausbildungsberechtigung und damit ihren wichtigsten Weg der Fachkräftesicherung. Wer in einer solchen Situation einsteigt oder intern nachrückt, bringt einen Nutzen mit, der weit über die eigene Stelle hinausgeht. In größeren Betrieben mit mehreren Ausbildern fällt dieser Hebel entsprechend kleiner aus.

Wie knapp ist das am Markt?

In gewerblich-technischen Betrieben ist der Ausbilderschwund ein unterschätztes Problem, weil erfahrene Meister in den Ruhestand gehen und Nachrücker die Zusatzaufgabe scheuen. Bei Stellenbesetzungen im Mittelstand taucht die Ausbildereignung deshalb zunehmend als ausdrücklicher Wunsch auf, teils sogar als Einstellungsgrund. Für Kandidaten ist das ein vergleichsweise günstig zu erwerbendes Unterscheidungsmerkmal.

Häufige Fragen

Reicht der AdA-Schein allein zum Ausbilden?

Nein. Neben der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist die fachliche Eignung für den konkreten Ausbildungsberuf erforderlich, in der Regel über einen einschlägigen Abschluss und angemessene Berufserfahrung. Beides zusammen prüft die zuständige Kammer, bevor ein Ausbildungsverhältnis eingetragen wird.

Ist der Schein in Meisterprüfungen enthalten?

Ja, bei Industriemeister- und Handwerksmeisterprüfungen sowie beim Technischen Fachwirt ist der berufs- und arbeitspädagogische Teil Bestandteil der Prüfung. Wer ihn vorher separat abgelegt hat, kann sich diesen Teil unter den Bedingungen der zuständigen Stelle anrechnen lassen. Doppelt ablegen muss ihn niemand.

Lohnt er sich auch ohne Ausbildungsabsicht?

Häufig ja, weil die Inhalte auf strukturierte Einarbeitung und Wissensweitergabe übertragbar sind — beides Themen, die in Betrieben mit hoher Fluktuation viel Zeit kosten. Der eigentliche Wert liegt aber in der Ausbildungsberechtigung. Wer die nicht anstrebt, sollte den Aufwand realistisch gegen andere Qualifikationen abwägen.

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