Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Personalvermittlung der FACT TALENTS GmbH

Stand: März 2026

FACT TALENTS GmbH Kleestr. 21-23, 90461 Nürnberg, Deutschland

nachfolgend „FACT TALENTS”


Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeines

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen FACT TALENTS und dem Auftraggeber zur Vermittlung von Personal.

1.2 FACT TALENTS erbringt kombinierte Recruiting-Leistungen, bestehend aus klassischer Personalvermittlung (nachfolgend: „Vermittlungsleistungen”) und digitalen Recruiting-Maßnahmen wie Active Sourcing über LinkedIn, Xing und Social Media (nachfolgend: „Recruitingleistungen”). Ziel ist die Vermittlung geeigneter Bewerber für eine zu besetzende Stelle. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.

1.3 Im Rahmen der klassischen Personalvermittlung sucht FACT TALENTS geeignete Kandidaten über eigene Netzwerke, Datenbanken, Online-Plattformen und Direktansprache.

1.4 Im Bereich digitaler Recruiting-Leistungen konzipiert und realisiert FACT TALENTS bei Bedarf Kampagnen auf Jobportalen, Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen – einschließlich Erstellung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen, Videos, Grafiken und Texten sowie deren technischer Betreuung.

1.5 FACT TALENTS schließt keine Verträge mit Verbrauchern oder Privatpersonen.

1.6 FACT TALENTS ist berechtigt, Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, sofern dies den berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht zuwiderläuft. FACT TALENTS bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und informiert diesen vor der Beauftragung eines Subunternehmers.

1.7 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von FACT TALENTS anerkannt.


2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

2.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Auftragserfüllung benötigten Informationen, Stellenbeschreibungen und Gehaltsrahmen vollständig per Onboarding-Formular bereit. Er stellt sicher, dass seine Weisungen geltendem Recht entsprechen.

2.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber für die Beschaffung aller projektrelevanten Inhalte (z. B. Stellenbeschreibungen, Texte, Videos, Grafiken) und technischen Spezifikationen verantwortlich und stellt diese FACT TALENTS rechtzeitig zur Verfügung. Fehlen diese, kann FACT TALENTS nach eigenem Ermessen z. B. Stockfotos verwenden oder Platzhalter einsetzen.

2.3 Stellt der Auftraggeber Inhalte bereit, gewährleistet er, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Er räumt FACT TALENTS für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Bearbeitung und Veröffentlichung dieser Inhalte im Rahmen der vereinbarten Leistung ein.

2.4 Der Auftraggeber stellt FACT TALENTS von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung bereitgestellter Inhalte entstehen – insbesondere bei Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung.

2.5 FACT TALENTS erbringt keine Rechtsberatung und ist insbesondere nicht verpflichtet, Inhalte des Auftraggebers auf rechtliche Vereinbarkeit zu prüfen oder Schutzrechtskollisionsprüfungen vorzunehmen.

2.6 Sofern ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen beide Parteien diesen vor Beginn der Leistungserbringung ab.

2.7 Für Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers übernimmt FACT TALENTS keine Verantwortung.

2.8 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann FACT TALENTS den daraus entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.


3. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

3.1 FACT TALENTS ist berechtigt, KI-Tools zur Erstellung von Inhalten einzusetzen. KI-generierte Inhalte werden von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden ohne dessen Zustimmung nicht in KI-Tools eingegeben. Möchte der Auftraggeber den KI-Einsatz für bestimmte Projekte ausschließen, hat er dies FACT TALENTS in Textform mitzuteilen.

3.2 FACT TALENTS stellt sicher, dass KI-generierte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und bei Bedarf so angepasst werden, dass eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte möglich ist.

3.3 Eine gesonderte Kennzeichnung KI-generierter Inhalte erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder absehbar vorgeschrieben (z. B. durch die KI-Verordnung).


Teil 2 – Vermittlungsleistung

4. Vermittlungsleistungen

4.1 FACT TALENTS wird beauftragt, geeignete Kandidaten (nachfolgend: „Bewerber”) zur Begründung eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrages mit dem Auftraggeber zu vermitteln. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.

4.2 Die Vermittlung erfolgt auf Basis konkreter Aufträge für bestimmte Stellen.


5. Tätigkeiten von FACT TALENTS

5.1 FACT TALENTS sucht durch geeignete Maßnahmen Kandidaten und stellt diese dem Auftraggeber vor.

5.2 Geeignete Kandidaten werden dem Auftraggeber in Form aussagekräftiger Profile über abgestimmte Kommunikationskanäle übermittelt.

5.3 Mit der Übermittlung geeigneter Bewerberprofile (Andienung) endet grundsätzlich die Leistungspflicht von FACT TALENTS. Je nach Vereinbarung kann FACT TALENTS auch die Begleitung des Auswahlprozesses bis zur Vertragsunterzeichnung übernehmen.

5.4 Die abschließende Beurteilung der Eignung eines Bewerbers obliegt dem Auftraggeber.

5.5 FACT TALENTS kann vorgeschlagene Bewerber – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – auch anderen Unternehmen vorstellen. Ein exklusiver Anspruch auf einzelne Bewerber besteht nicht.


6. Vertragsmodelle

FACT TALENTS bietet Vermittlungsleistungen wahlweise im erfolgsbasierten Modell oder im Laufzeitmodell an. Die Grundlage ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.


7. Erfolgsbasiertes Modell

7.1 Beim erfolgsbasierten Modell identifiziert und präsentiert FACT TALENTS geeignete Bewerber für eine konkret definierte Position.

7.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, richtet sich die Vergütung nach dem erfolgsabhängigen Modell. Die Höhe der Erfolgsprovision wird individuell vereinbart.

7.3 Berechnungsgrundlage für das Bruttojahresgehalt sind alle zugesagten festen und variablen Vergütungsbestandteile – insbesondere Grundgehalt, Boni, Provisionen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen, Aktienoptionen).

7.4 Die Provision wird fällig mit Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrags zwischen dem Auftraggeber (oder einem verbundenen Unternehmen) und dem vermittelten Bewerber. Maßgeblich ist der Vertragsschluss, nicht der Tätigkeitsbeginn. Ein nachträglicher Wegfall des Vertrags lässt den Provisionsanspruch unberührt, es sei denn, FACT TALENTS hat den Wegfall verschuldet.

7.5 Der Auftraggeber informiert FACT TALENTS innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsschluss mit dem Bewerber über den Abschluss und die vereinbarte Vergütung. Auf Anforderung ist eine Kopie des Vertrags oder eine Bestätigung der relevanten Inhalte zu übermitteln.

7.6 Kommt der Auftraggeber dieser Mitteilungspflicht nicht nach, kann FACT TALENTS das Bruttojahresgehalt anhand marktüblicher Werte schätzen. Der Auftraggeber kann der Schätzung binnen 14 Tagen unter Vorlage geeigneter Nachweise widersprechen. Ohne fristgerechten Widerspruch gilt die Schätzung.

7.7 Die Provisionsrechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an.

7.8 Eine Rückforderung der Provision bei späterer Kündigung oder Vertragsauflösung mit dem Bewerber ist ausgeschlossen, sofern FACT TALENTS den Wegfall nicht verschuldet hat. Das wirtschaftliche Risiko der Vertragsbindung trägt der Auftraggeber.


8. Laufzeitmodell

8.1 Im Laufzeitmodell vereinbaren die Parteien einen Rahmenvertrag über die fortlaufende Erbringung von Vermittlungsleistungen. Während der Laufzeit kann der Auftraggeber jederzeit konkrete Suchaufträge erteilen. Ein bestimmter Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet. Die Auswahlentscheidung und der Vertragsschluss obliegen dem Auftraggeber.

8.2 Die Standardlaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

8.3 Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ohne schriftliche Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.4 Details zu Vergütung, Suchaufträgen und Kommunikationsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.

8.5 Das Laufzeitmodell ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB.


9. Bewerbermanagement

9.1 FACT TALENTS informiert den Auftraggeber über neue Bewerber über abgestimmte Kanäle (z. B. Dashboards, E-Mail).

9.2 Eingehende Bewerbungen werden von FACT TALENTS auf Richtigkeit, Ernsthaftigkeit und Eignung geprüft, sofern nicht anders vereinbart.

9.3 FACT TALENTS übernimmt die Kommunikation mit den Bewerbern, sofern nicht anders vereinbart.

9.4 Wird dem Auftraggeber Zugang zu einer webbasierten Bewerbermanagement-Software bereitgestellt, ist dieser auf die Vertragslaufzeit begrenzt und darf nur für die vertragsgegenständlichen Bewerbungsprozesse genutzt werden.

9.5 Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung bzw. der Leistungsbeschreibung.

9.6 Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software für die Vertragsdauer. Vervielfältigung und Bearbeitung sind nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung gestattet.

9.7 Eine Weitergabe oder Untervermietung der Software an Dritte ist untersagt.


10. Datenlöschung

10.1 Die Festlegung und Durchführung datenschutzrechtlicher Löschfristen für Bewerberdaten obliegt dem Auftraggeber als verantwortlicher Stelle. Der Auftraggeber kann FACT TALENTS mit der Löschung beauftragen. FACT TALENTS löscht Bewerberdaten nicht proaktiv.

10.2 Nach Vertragsende werden Bewerberdaten nach Ablauf von 4 Wochen unwiderruflich gelöscht. Der Auftraggeber hat benötigte Daten rechtzeitig zu sichern.


Teil 3 – Sonstige Bestimmungen

11. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.


12. Vertragslaufzeit

Die Laufzeiten ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung und dem jeweiligen Angebot.


13. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit

Beide Parteien sind jeweils eigenständig für die ordnungsgemäße Verarbeitung der Bewerberdaten verantwortlich. FACT TALENTS ist Verantwortliche für die Daten in ihrem Bewerberpool. Nach Übergabe der Daten trägt der Auftraggeber die datenschutzrechtliche Verantwortung (C2C-Weitergabe). Daten abgelehnter Bewerber sind in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Ablehnung zu löschen. FACT TALENTS prüft die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften beim Auftraggeber nicht.


14. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

14.1 FACT TALENTS verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Vorgänge – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers – Stillschweigen zu bewahren. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist (Need-to-know-Prinzip).

14.2 FACT TALENTS verpflichtet eingesetzte Mitarbeiter und Subunternehmer zu einer gleichwertigen Geheimhaltung.


15. Haftung und Freistellung

15.1 FACT TALENTS haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

15.2 Diese Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von FACT TALENTS.

15.3 Der Auftraggeber stellt FACT TALENTS von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese AGB oder geltendes Recht geltend gemacht werden.


16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Sitz von FACT TALENTS Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.

16.3 FACT TALENTS ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail benachrichtigt. Ohne fristgerechten Widerspruch gilt die Zustimmung als erteilt. Bei Widerspruch kann FACT TALENTS den Vertrag zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen.


Stand: März 2026