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Geprüfter Personalfachkaufmann (IHK)

Kurz gesagt

Der Geprüfte Personalfachkaufmann (IHK) ist die Aufstiegsfortbildung für die Personalarbeit und im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Bachelor-Niveau eingeordnet. Er deckt Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Entgeltgestaltung, Personalplanung, Personalentwicklung und Personalcontrolling ab. In Personalabteilungen des Mittelstands ist er der übliche Nachweis für eigenverantwortliche Fallbearbeitung.

Worum es geht

Geprüft wird in mehreren Handlungsbereichen von der operativen Personalarbeit über Personalplanung und Personalmarketing bis zur Personal- und Organisationsentwicklung, ergänzt um eine mündliche Prüfung mit Präsentation und Fachgespräch. Zugelassen wird typischerweise, wer eine kaufmännische Ausbildung und danach Praxis mit Personalbezug nachweist. Anders als bei einem allgemeinen BWL-Studium liegt der Schwerpunkt konsequent auf Fällen, die im Personalalltag tatsächlich auf den Tisch kommen.

Wofür es im Alltag gebraucht wird

Aufwand

Berufsbegleitend dauert die Vorbereitung als Spanne je nach Anbieter etwa 15 bis 24 Monate, Vollzeitkurse etwa 4 bis 6 Monate. Die Gebühren liegen als Spanne etwa zwischen 3.000 und 6.500 Euro plus Prüfungsgebühren der IHK. Aufstiegs-BAföG ist für diese Fortbildung grundsätzlich vorgesehen; ob es im konkreten Fall greift, entscheidet die zuständige Stelle.

Wirkung aufs Gehalt

Der Abschluss verschiebt die Rolle von der Sachbearbeitung zur Fallverantwortung: Wer arbeitsrechtliche Sachverhalte selbst bewertet, statt sie an Kanzlei oder Leitung weiterzureichen, wird anders eingesetzt und anders vergütet. Ohne diese Verschiebung bleibt der Effekt klein. In Betrieben mit Betriebsrat und Tarifbindung ist der Nachweis zusätzlich ein Argument in der Eingruppierungsdiskussion.

Wie knapp ist das am Markt?

Personalsachbearbeitung ist am Markt gut besetzbar, Personalarbeit mit belastbarer arbeitsrechtlicher Tiefe dagegen nicht. Gefragt sind vor allem Profile, die zusätzlich die Entgeltabrechnung inhaltlich verstehen und mit Betriebsräten verhandeln können. Reine Recruiting-Erfahrung ersetzt diese Tiefe nicht und wird von Arbeitgebern zunehmend getrennt bewertet.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Personalarbeit zwingend diesen Abschluss?

Nein, viele arbeiten über Jahre ohne ihn. Er wird dann relevant, wenn Verantwortung für arbeitsrechtliche Entscheidungen übertragen werden soll und der Arbeitgeber dafür eine belastbare Grundlage sehen will. In größeren Personalabteilungen ist er faktisch Standard für die zweite Ebene.

Deckt er auch die Entgeltabrechnung ab?

Er behandelt Entgeltgestaltung sowie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Grundlagen, ersetzt aber keine spezialisierte Lohn- und Gehaltsfortbildung mit Systempraxis. Wer schwerpunktmäßig abrechnet, kombiniert ihn üblicherweise mit einer Entgeltabrechnungsqualifikation.

Ist die Ausbildereignung enthalten?

Die Ausbildereignung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung ist eine eigenständige Prüfung. Personalfachkaufleute legen sie üblicherweise ohnehin ab, weil sie im Betrieb für Ausbildungsfragen zuständig sind. Zeitlich lässt sich beides gut nacheinander legen.

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