Geprüfter Steuerfachwirt
Kurz gesagt
Der Geprüfte Steuerfachwirt ist die Aufstiegsfortbildung für Steuerfachangestellte und wird vor der Steuerberaterkammer geprüft, nicht vor der IHK. Er berechtigt nicht zur eigenverantwortlichen Steuerberatung nach außen, macht aber die weitgehend selbstständige Mandatsbetreuung innerhalb der Kanzlei möglich. In Kanzleien ist er die übliche Stufe zwischen Ausbildung und Steuerberaterexamen.
Worum es geht
Zugelassen wird in der Regel, wer die Ausbildung zum Steuerfachangestellten abgeschlossen hat und danach mehrere Jahre in der steuerberatenden Praxis gearbeitet hat; für Quereinsteiger aus anderen kaufmännischen Berufen gelten längere Praxiszeiten. Geprüft wird in schriftlichen Klausuren zu Steuerrecht, Rechnungswesen und Betriebswirtschaft und anschließend mündlich. Da jede Kammer Zulassung und Ablauf eigenständig regelt, unterscheiden sich Fristen und Formalien zwischen den Bundesländern spürbar.
Wofür es im Alltag gebraucht wird
- Eigene Mandate von der laufenden Buchhaltung bis zur Steuererklärung durchgängig betreuen
- Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen und Personengesellschaften erstellen und dem Mandanten erläutern
- Gewerbe-, Umsatz- und Feststellungserklärungen eigenverantwortlich vorbereiten
- Einsprüche aufsetzen und den laufenden Schriftverkehr mit dem Finanzamt führen
- Mandanten durch Betriebsprüfungen begleiten und Prüferanfragen aufbereiten
- Steuerfachangestellte und Auszubildende in der Kanzlei fachlich anleiten
Aufwand
Berufsbegleitende Vorbereitungslehrgänge dauern als Spanne je nach Anbieter etwa 12 bis 24 Monate, kompakte Vollzeitkurse deutlich kürzer. Die Kursgebühren bewegen sich als Spanne meist etwa zwischen 2.500 und 6.000 Euro, dazu kommt die Prüfungsgebühr der jeweiligen Steuerberaterkammer. Viele Kanzleien beteiligen sich und koppeln das an eine Bindungsvereinbarung — Höhe, Laufzeit und Rückzahlungsklausel sind Verhandlungssache und gehören vor Kursbeginn schriftlich fixiert.
Wirkung aufs Gehalt
In der Kanzlei wirkt der Abschluss unmittelbarer als in der Industrie, weil er dort direkt an Mandatsverantwortung gekoppelt ist: Wer eigene Mandate trägt und dafür haftungsrelevante Vorarbeit leistet, wird anders eingruppiert als wer zuarbeitet. Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, weil Kanzleigröße, Mandatsstruktur und Region stärker durchschlagen als der Titel. In Industrieunternehmen zählt er vor allem dort, wo Steuerthemen intern statt extern bearbeitet werden.
Wie knapp ist das am Markt?
Steuerfachwirte sind knapp, weil ein erheblicher Teil der Steuerfachangestellten nach der Ausbildung in Industrie- oder Dienstleistungsbuchhaltungen abwandert. Kanzleien konkurrieren deshalb nicht nur untereinander, sondern gegen Buchhaltungsabteilungen, die mit planbaren Arbeitszeiten außerhalb der Erklärungssaison werben. Wer den Abschluss hat und in der Kanzlei bleiben möchte, kann Konditionen weitgehend selbst setzen.
Rollen, die das voraussetzen
Häufige Fragen
Darf ich als Steuerfachwirt eigenständig beraten?
Nein. Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen bleibt den im Steuerberatungsgesetz genannten Berufsträgern vorbehalten; Steuerfachwirte arbeiten unter deren Verantwortung. Intern können sie Mandate praktisch eigenständig führen, nach außen zeichnet die Kanzlei.
Ist der Steuerfachwirt Pflicht vor dem Steuerberaterexamen?
Nein, er ist einer von mehreren Wegen. Er verkürzt die für die Zulassung zum Examen geforderte Praxiszeit gegenüber dem Weg allein über die Ausbildung. Viele bleiben bewusst beim Fachwirt, weil das Examen eine andere Größenordnung an Vorbereitung bedeutet.
Wie unterscheidet er sich vom Bilanzbuchhalter?
Der Steuerfachwirt denkt vom Steuerrecht her und arbeitet mandantenübergreifend, der Bilanzbuchhalter vom Handelsrecht her und für ein einzelnes Unternehmen. Wer aus der Kanzlei in die Industrie wechseln will, setzt deshalb oft den Bilanzbuchhalter obendrauf — in der Gegenrichtung ist es genauso.
