FACT TALENTS Logo

HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)

Kurz gesagt

Die HOAI regelt die Vergütung von Planungsleistungen und betrifft damit Planer, nicht ausführende Bauunternehmen. Ihr Kern sind die Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung, die Honorarzonen als Maß für die Planungsschwierigkeit und die anrechenbaren Kosten als Bemessungsgrundlage. Seit der Novellierung sind die Honorartafeln keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr, sondern Orientierungswerte — das Honorar ist frei zu vereinbaren.

Worum es geht

Die Leistungsbilder gliedern Planungsaufträge in neun Phasen, von der Grundlagenermittlung über Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe bis zur Objektüberwachung und Objektbetreuung. Zu jeder Phase gehören Grundleistungen sowie Besondere Leistungen, die zusätzlich zu vereinbaren und zu vergüten sind. Für Gebäude, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und die Technische Ausrüstung bestehen jeweils eigene Leistungsbilder — für Planer der Technischen Ausrüstung ist das der zentrale Bezugspunkt ihrer Honorarermittlung. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der anschließenden Novelle wirkt die Honorartafel nur noch als Orientierung; erforderlich ist eine Honorarvereinbarung in Textform.

Wofür es im Alltag gebraucht wird

Aufwand

Seminare zu Leistungsbildern und Honorarermittlung dauern als Spanne meist etwa 1 bis 3 Tage, vertiefende Reihen zu Vertragsgestaltung und Nachträgen in der Planung als Spanne etwa 3 bis 8 Tage. Die Kosten liegen als Spanne je nach Anbieter etwa zwischen 400 und 2.500 Euro. Wegen der Fortentwicklung von Rechtsprechung und Fassungen ist eine wiederkehrende Auffrischung sinnvoller als ein einmaliger Grundkurs.

Wirkung aufs Gehalt

In Planungsbüros ist HOAI-Sicherheit unmittelbar ertragsrelevant, weil sie darüber entscheidet, ob Leistungen honoriert oder verschenkt werden — Projektleiter, die Honorare herleiten und Nachträge in der Planung durchsetzen, tragen direkt zum Bürodeckungsbeitrag bei. Entsprechend wird die Fähigkeit bei der Besetzung von Projektleitungs- und Bürostellen abgefragt. Für ausführende Unternehmen ist sie dagegen selten ein Vergütungsargument, weil dort die VOB die maßgebliche Grundlage ist.

Wie knapp ist das am Markt?

Planungsbüros und Projektsteuerer suchen Fachkräfte, die technische Planung und kaufmännische Abwicklung verbinden — genau diese Kombination ist knapp, weil die Ausbildung überwiegend technisch angelegt ist. Besonders gefragt sind Planer der Technischen Ausrüstung, wo Nachfrage aus Energie- und Gebäudetechnik auf einen kleinen Bewerberkreis trifft. Wer Leistungsphasen eigenständig verantworten kann, ist praktisch durchgehend am Markt gefragt.

Häufige Fragen

Betrifft die HOAI auch ausführende Baufirmen?

In aller Regel nicht. Sie regelt Honorare für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren; für die Bauausführung ist die VOB beziehungsweise das Werkvertragsrecht maßgeblich. Die Verwechslung ist verbreitet und führt in Gesprächen schnell zu falschen Erwartungen an den Vertragsrahmen.

Sind die Honorarsätze noch verbindlich?

Nein. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und der folgenden Novellierung sind Mindest- und Höchstsätze nicht mehr zwingend; die Honorartafeln dienen als Orientierung. Das Honorar wird frei vereinbart, und die Vereinbarung bedarf der Textform. Wer sich weiterhin allein auf die Tafeln beruft, argumentiert an der aktuellen Rechtslage vorbei.

Was sind Besondere Leistungen?

Leistungen, die über die Grundleistungen einer Leistungsphase hinausgehen, etwa zusätzliche Varianten, besondere Nachweise oder erweiterte Dokumentation. Sie sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. In der Praxis werden sie häufig stillschweigend mitgeliefert — genau dort entstehen die typischen Honorarverluste in Planungsbüros.

Reden wir über Ihre offene Stelle.

Antwort innerhalb von 24 Stunden