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Wie berechnen Arbeitgeber die echten Personalkosten?

Kurz gesagt

Die echten Kosten einer Stelle liegen deutlich über dem Bruttogehalt. Auf das Brutto kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Umlagen und Berufsgenossenschaft — als Größenordnung rechnet man häufig mit einem Aufschlag von etwa einem Fünftel bis einem Viertel. Dazu kommen Arbeitsplatzkosten, Ausfallzeiten und Nebenleistungen, sodass eine Vollzeitstelle in der Gesamtbetrachtung oft ein Drittel bis die Hälfte über dem Grundgehalt liegt.

Warum das Bruttogehalt nur der Anfang ist

Wenn im Einstellungsgespräch über 55.000 Euro gesprochen wird, denken viele Führungskräfte, das sei der Kostenblock. Tatsächlich ist es die kleinste von mehreren Positionen. Auf das Bruttogehalt kommen zunächst die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, dazu Umlagen und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Danach folgen Kosten, die selten in der Personalkostenrechnung auftauchen, aber real sind: Arbeitsplatz, Hardware, Software-Lizenzen, Fahrzeug oder Fahrtkostenzuschuss, Weiterbildung, Arbeitskleidung. Und schließlich der Effekt, den fast niemand einrechnet: Die bezahlte Zeit ist deutlich größer als die geleistete, weil Urlaub, Feiertage, Krankheit und Fortbildung Teil des Jahres sind. Wer diese drei Ebenen zusammenrechnet, kommt zu einer Zahl, die für Kalkulation, Stundensätze und Budgetplanung tatsächlich brauchbar ist.

Das Rechenschema

PositionGrundlageGrößenordnung
JahresbruttogehaltVereinbartes Gehalt inklusive fester SonderzahlungenAusgangswert
Arbeitgeberanteile SozialversicherungRenten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherunggrob ein Fünftel des Bruttos
Umlagen und BerufsgenossenschaftUmlagen zur Entgeltfortzahlung, Insolvenzgeldumlage, BG-Beitragje nach Branche und Betriebsgröße zusätzlich
Variable VergütungPrämien, Boni, Provisionen inklusive Arbeitgeberanteilenabhängig vom Modell
NebenleistungenZuschüsse, betriebliche Altersvorsorge, Sachbezüge, Fahrzeugeinige hundert bis mehrere tausend Euro pro Jahr
ArbeitsplatzkostenFläche, Ausstattung, Hardware, Lizenzen, Telefonim Büroumfeld regelmäßig mehrere tausend Euro pro Jahr
Weiterbildung und AusrüstungSeminare, Fachliteratur, Zertifikate, Schutzausrüstungje nach Rolle sehr unterschiedlich

Die genauen Beitragssätze zur Sozialversicherung ändern sich regelmäßig, ebenso Zusatzbeiträge der Krankenkassen und Beitragsbemessungsgrenzen. Verwenden Sie deshalb für die Planung eine grobe Größenordnung und für die konkrete Kalkulation die aktuellen Werte aus Ihrer Lohnbuchhaltung oder von Ihrer Steuerberatung. Wichtig für die Praxis: Der prozentuale Aufschlag sinkt bei sehr hohen Gehältern, weil die Beitragsbemessungsgrenzen greifen. Eine pauschale Multiplikation mit einem festen Faktor führt bei Führungsgehältern deshalb zu einer Überschätzung.

Von den Jahreskosten zum Stundensatz

  • Kalendertage abzüglich Wochenenden ergibt die theoretische Zahl der Arbeitstage.
  • Davon gehen Feiertage ab, in Bayern je nach Region unterschiedlich viele.
  • Urlaubstage abziehen, üblicherweise 28 bis 30 Tage im kaufmännischen Bereich.
  • Erfahrungswerte für Krankheitstage und Fortbildungstage berücksichtigen.
  • Ergebnis ist die Zahl der tatsächlich verfügbaren Arbeitstage im Jahr.
  • Gesamtkosten geteilt durch verfügbare Stunden ergibt den echten internen Stundensatz.

Dieser interne Stundensatz ist die Zahl, die Sie in der Angebotskalkulation und in der Make-or-Buy-Entscheidung brauchen. Er liegt regelmäßig deutlich über dem, was Führungskräfte aus dem Bauch heraus annehmen — und erklärt, warum manche Aufgaben intern teurer sind als extern eingekauft. Umgekehrt macht er sichtbar, wie viel eine unbesetzte Stelle wirklich kostet, wenn die Arbeit von anderen mit übernommen wird.

Was Sie zusätzlich einplanen sollten

  • Einarbeitungszeit: In den ersten Monaten liegt die Produktivität unter dem Zielniveau, gleichzeitig binden Sie erfahrene Kollegen.
  • Fluktuationskosten: Jede Nachbesetzung erzeugt Such-, Auswahl- und Einarbeitungsaufwand.
  • Gehaltsentwicklung: Planen Sie jährliche Anpassungen ein, sonst wandert das Budget schleichend ins Minus.
  • Vertretungsaufwand bei Elternzeit oder längerer Krankheit.
  • Kosten für Arbeitsschutz, Vorsorge und Pflichtunterweisungen in gewerblichen Bereichen.

Ein Beispiel aus dem kaufmännischen Bereich macht den Unterschied greifbar. Eine Finanzbuchhalterin mit einigen Jahren Erfahrung liegt im Raum Nürnberg je nach Aufgabenzuschnitt bei etwa 45.000 bis 58.000 Euro Jahresbrutto. Rechnet man Arbeitgeberanteile, Arbeitsplatz und Nebenleistungen hinzu, landet man je nach Ausstattung deutlich darüber. Diese Zahl ist die relevante Größe, wenn Sie entscheiden, ob eine zusätzliche Stelle sich rechnet oder ob eine Prozessverbesserung die günstigere Antwort ist. Die reine Gehaltszahl führt an dieser Stelle regelmäßig zu Fehlentscheidungen in beide Richtungen.

Häufige Fragen

Mit welchem Faktor kann ich grob rechnen?

Für eine schnelle Überschlagsrechnung im Büroumfeld arbeiten viele Betriebe mit einem Aufschlag von rund einem Drittel bis zur Hälfte auf das Bruttogehalt, je nach Ausstattung und Nebenleistungen. Für belastbare Kalkulationen sollten Sie die Positionen einzeln erfassen.

Zählt der Arbeitsplatz wirklich zu den Personalkosten?

In der klassischen Personalkostenrechnung nicht, in der Entscheidungsrechnung sehr wohl. Wenn Sie prüfen, ob sich eine zusätzliche Stelle lohnt, gehören Fläche, Hardware und Lizenzen zu den Kosten, die durch die Entscheidung ausgelöst werden.

Wie berücksichtige ich Teilzeit?

Die gehaltsabhängigen Positionen skalieren mit dem Beschäftigungsumfang, viele Arbeitsplatzkosten dagegen nur teilweise — ein Arbeitsplatz wird nicht halb so teuer. Rechnen Sie fixe und variable Bestandteile getrennt.

Reden wir über Ihre offene Stelle.

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