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Was ist das Arbeitgeberbrutto und wie kalkuliert man es?

Kurz gesagt

Das Arbeitgeberbrutto ist die Summe aus dem Bruttogehalt des Mitarbeitenden und den vom Arbeitgeber zusätzlich getragenen Abgaben — vor allem den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung sowie Umlagen und dem Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Als Größenordnung liegt der Aufschlag häufig bei etwa einem Fünftel des Bruttos. Bei hohen Gehältern fällt er relativ geringer aus, weil Beitragsbemessungsgrenzen greifen.

Die Begriffe sauber trennen

In Gehaltsgesprächen werden drei Zahlen durcheinandergebracht. Das Nettogehalt ist das, was auf dem Konto des Mitarbeitenden ankommt. Das Bruttogehalt ist die Zahl im Arbeitsvertrag, von der Lohnsteuer und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgehen. Das Arbeitgeberbrutto ist die Zahl, die den Arbeitgeber tatsächlich belastet: Bruttogehalt plus die Anteile, die der Betrieb zusätzlich abführt. Für die Personalplanung ist ausschließlich die dritte Zahl relevant. Wer mit dem Brutto plant, unterschätzt den Aufwand systematisch — und zwar in einer Größenordnung, die bei mehreren Stellen schnell einen fünfstelligen Betrag pro Jahr ausmacht.

Woraus sich der Aufschlag zusammensetzt

  • Rentenversicherung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag jeweils zur Hälfte.
  • Krankenversicherung: hälftige Teilung, wobei der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ebenfalls geteilt wird.
  • Pflegeversicherung: hälftige Teilung, mit Besonderheiten je nach persönlicher Situation des Beschäftigten.
  • Arbeitslosenversicherung: hälftige Teilung.
  • Umlagen zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft, je nach Betriebsgröße.
  • Insolvenzgeldumlage, vom Arbeitgeber allein getragen.
  • Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft, allein vom Arbeitgeber getragen.

Die konkreten Beitragssätze werden regelmäßig angepasst, ebenso die Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Für die Planung reicht eine Größenordnung, für die Kalkulation eines konkreten Angebots sollten Sie die aktuellen Werte aus Ihrer Lohnabrechnung ziehen oder bei Ihrer Steuerberatung erfragen. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft schwankt zudem stark nach Gefahrklasse: Im Büro ist er gering, im Bau deutlich höher. Wer Personalkosten über verschiedene Bereiche vergleicht, sollte diesen Unterschied berücksichtigen.

Der Effekt der Beitragsbemessungsgrenzen

GehaltsniveauWirkung der BemessungsgrenzenFolge für die Kalkulation
Bis etwa mittleres AngestelltenniveauAlle Zweige greifen auf das volle GehaltAufschlag entspricht in etwa der vollen Größenordnung
Oberes FachkräfteniveauGrenzen in Kranken- und Pflegeversicherung werden überschrittenRelativer Aufschlag beginnt zu sinken
FührungsgehälterAuch Renten- und Arbeitslosenversicherung erreichen die GrenzeDer prozentuale Aufschlag fällt deutlich geringer aus

Praktisch heißt das: Ein pauschaler Faktor führt bei höheren Gehältern zu falschen Zahlen. Wenn Sie eine Führungsposition kalkulieren, rechnen Sie besser mit den tatsächlichen Werten aus der Lohnbuchhaltung. Umgekehrt gilt bei einer Gehaltserhöhung im oberen Bereich, dass ein größerer Anteil der Erhöhung tatsächlich beim Mitarbeitenden ankommt — ein Argument, das in Verhandlungen selten genutzt wird, aber sachlich zutrifft. Für die Praxis empfiehlt sich deshalb ein zweistufiges Vorgehen: Für die grobe Jahresplanung arbeiten Sie mit einem einheitlichen Aufschlag, für jedes konkrete Angebot lassen Sie sich die tatsächliche Belastung einmal aus der Lohnabrechnung ausrechnen. Der Aufwand dafür beträgt wenige Minuten, verhindert aber genau die Fehleinschätzungen, die im Nachhinein zu unangenehmen Nachverhandlungen oder zu einem gerissenen Budget führen. Besonders wichtig ist das bei Positionen, die Sie erstmals besetzen und für die es intern keinen Vergleichswert gibt.

Wofür Sie das Arbeitgeberbrutto brauchen

  • Budgetplanung für das kommende Geschäftsjahr, inklusive geplanter Anpassungen.
  • Entscheidung über eine zusätzliche Stelle gegenüber Überstunden, Outsourcing oder Prozessverbesserung.
  • Kalkulation interner Stundensätze für Angebote und Projektbudgets.
  • Vergleich zwischen Festanstellung und Zeitarbeit oder externer Vergabe.
  • Bewertung von Gehaltsforderungen im Auswahlprozess, bevor eine Zusage erfolgt.
  • Kalkulation von Nebenleistungen: Nicht jede Leistung ist gleich abgabenbelastet.

Der letzte Punkt lohnt eine genauere Betrachtung. Manche Leistungen sind für den Arbeitgeber günstiger als eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe, weil sie steuerlich und beitragsrechtlich anders behandelt werden — etwa bestimmte Sachbezüge oder Zuschüsse. Ob und in welcher Höhe das im konkreten Fall gilt, hängt von der Ausgestaltung und den jeweils aktuellen Regelungen ab und gehört ausdrücklich in die Hände Ihrer Steuerberatung. Als Prinzip gilt aber: Bevor Sie eine Gehaltsforderung ablehnen, prüfen Sie, ob ein Teil des Werts anders zugestellt werden kann.

Hinweis zur Beratung

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beitragssätze, Zusatzbeiträge, Bemessungsgrenzen und die Behandlung von Sachbezügen ändern sich regelmäßig. Ziehen Sie für konkrete Kalkulationen die aktuellen Werte aus Ihrer Lohnbuchhaltung heran und stimmen Sie Vergütungsmodelle mit Ihrer Steuerberatung ab.

Häufige Fragen

Ist das Arbeitgeberbrutto dasselbe wie die Personalkosten?

Nein. Das Arbeitgeberbrutto umfasst Gehalt und gesetzliche Abgaben. Die vollständigen Personalkosten enthalten zusätzlich Arbeitsplatz, Ausstattung, Weiterbildung und Nebenleistungen. Für Entscheidungen über zusätzliche Stellen brauchen Sie die vollständige Betrachtung.

Wie hoch ist der Aufschlag ungefähr?

Als grobe Orientierung wird häufig ein Fünftel des Bruttogehalts genannt, zuzüglich Umlagen und Berufsgenossenschaftsbeitrag. Die genaue Höhe hängt von Krankenkasse, Branche, Betriebsgröße und Gehaltsniveau ab und sollte aus der eigenen Abrechnung ermittelt werden.

Gilt das auch für Minijobs?

Für geringfügige Beschäftigung gelten eigene Regeln mit Pauschalabgaben, die anders strukturiert sind als bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die Kalkulation folgt dort einer eigenen Logik — klären Sie die aktuellen Sätze mit Ihrer Lohnabrechnung.

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