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Was müssen Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge wissen?

Kurz gesagt

Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, einen Teil ihres Entgelts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er einen Zuschuss weitergeben. Für die Umsetzung stehen mehrere Durchführungswege zur Verfügung, die sich in Aufwand, Haftung und Bilanzwirkung unterscheiden — die Auswahl gehört gemeinsam mit Steuerberatung und einem unabhängigen Berater getroffen.

Die Ausgangslage: ein Anspruch, kein Angebot

Viele Betriebe behandeln die betriebliche Altersvorsorge als freiwillige Zusatzleistung, die man anbieten kann oder eben nicht. Das trifft nur zum Teil zu. Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres künftigen Entgelts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln — die sogenannte Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss diese Möglichkeit eröffnen. Er kann dabei den Durchführungsweg vorgeben, aber er kann die Umwandlung nicht grundsätzlich verweigern. Hinzu kommt: Wenn durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, ist ein Zuschuss an den Beschäftigten weiterzugeben. Wer bisher keine Regelung getroffen hat, hat also nicht keine betriebliche Altersvorsorge, sondern eine ungeregelte — und das ist die ungünstigste Variante, weil dann jeder Einzelfall separat verhandelt wird und Fehler in der Abrechnung entstehen.

Die Durchführungswege im Überblick

DurchführungswegCharakterAufwand für den BetriebTypisch für
DirektversicherungVersicherungsvertrag zugunsten des BeschäftigtenGering, standardisiertDer häufigste Weg im Mittelstand
PensionskasseEigenständige VersorgungseinrichtungGering bis mittelHäufig über Branchenlösungen
PensionsfondsKapitalmarktnähere AnlageMittelGrößere Betriebe, spezielle Konstellationen
UnterstützungskasseExterne Versorgungseinrichtung ohne Rechtsanspruch gegen sieHöher, Beratung erforderlichHöhere Zusagen, Führungskräfte
DirektzusageDer Betrieb sagt die Leistung selbst zuHoch, mit BilanzwirkungHistorisch gewachsene Zusagen, Geschäftsführung

Für die meisten mittelständischen Betriebe ist die Direktversicherung der pragmatische Weg: standardisiert, überschaubar in der Verwaltung und ohne Auswirkungen auf die Bilanz. Die beiden letzten Wege bringen mehr Gestaltungsspielraum, aber auch mehr Verantwortung — bei der Direktzusage bildet der Betrieb Rückstellungen und trägt die Verpflichtung selbst. Wer solche Zusagen aus der Vergangenheit im Bestand hat, sollte deren Bewertung regelmäßig mit der Steuerberatung überprüfen. Unabhängig vom Weg gilt: Der Arbeitgeber steht für die zugesagte Leistung ein, auch wenn ein externer Anbieter die Durchführung übernimmt.

Was Sie im Betrieb regeln sollten

  • Welcher Durchführungsweg gilt im Betrieb — eine Festlegung verhindert einen Flickenteppich aus Einzelverträgen.
  • Wie hoch der Arbeitgeberzuschuss ist und wie er in der Abrechnung abgebildet wird.
  • Ob über die gesetzliche Verpflichtung hinaus ein zusätzlicher Beitrag geleistet wird.
  • Wie neue Mitarbeitende informiert werden — sinnvollerweise als fester Punkt im Onboarding.
  • Wer im Betrieb Ansprechpartner ist und wer die Beratung übernimmt.
  • Wie mit Wechseln umgegangen wird: Übertragung bestehender Verträge bei Ein- und Austritten.
  • Wie Änderungen dokumentiert werden, damit Zusagen später nachvollziehbar bleiben.

Der letzte Punkt wird oft unterschätzt und rächt sich Jahre später. Versorgungszusagen wirken über Jahrzehnte, und wer nach zwanzig Jahren nicht mehr nachvollziehen kann, was wem wann zugesagt wurde, hat ein echtes Problem. Legen Sie deshalb von Beginn an eine geordnete Ablage an: Zusagen, Vertragsunterlagen, Änderungen, Zuschussregelungen. Das ist Verwaltungsaufwand von wenigen Stunden im Jahr und die Absicherung gegen deutlich teurere Klärungen später.

Der Blick aus der Recruiting-Perspektive

  • Eine über die Pflicht hinausgehende Beteiligung ist ein konkretes, belegbares Argument in der Stellenanzeige.
  • Sie wirkt vor allem bei Kandidaten ab etwa Mitte dreißig, bei jüngeren spielt sie meist eine geringere Rolle.
  • Ein klar bezifferter Arbeitgeberbeitrag ist überzeugender als der bloße Hinweis, dass es eine Vorsorge gibt.
  • Praktisch relevant ist die Frage der Übertragbarkeit — Wechselnde bringen häufig bestehende Verträge mit.
  • Die Leistung wirkt nur, wenn sie im Bewerbungsgespräch auch erklärt werden kann.

Der letzte Punkt ist der praktische Knackpunkt. In vielen Betrieben steht die betriebliche Altersvorsorge in der Stellenanzeige, aber die Führungskraft im Gespräch kann nicht sagen, wie hoch der Arbeitgeberanteil ist und wie es funktioniert. Damit verpufft das Argument. Ein einseitiges Informationsblatt mit den Eckdaten, das Personal und Führungskräfte kennen, löst das Problem — und ist gleichzeitig die Grundlage für die Information neuer Mitarbeitender im Onboarding.

Hinweis

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge sind komplex, an jährlich angepasste Grenzwerte gebunden und im Einzelfall von der Ausgestaltung abhängig. Bewusst werden hier keine Beträge oder Grenzwerte genannt, weil sie sich regelmäßig ändern. Lassen Sie Durchführungsweg, Zusagegestaltung und Zuschussregelung von Ihrer Steuerberatung und einer unabhängigen Fachberatung prüfen.

Häufige Fragen

Muss ich als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?

Sie müssen die Entgeltumwandlung ermöglichen, wenn Beschäftigte das verlangen, und den gesetzlich vorgesehenen Zuschuss weitergeben, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Eine darüber hinausgehende arbeitgeberfinanzierte Vorsorge ist freiwillig.

Kann ich den Durchführungsweg vorgeben?

In der Regel ja — der Arbeitgeber kann bestimmen, über welchen Weg die Umsetzung erfolgt. Das ist auch sinnvoll, weil eine einheitliche Lösung die Verwaltung erheblich vereinfacht. Klären Sie die konkrete Ausgestaltung mit Ihrer Beratung.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Je nach Durchführungsweg und Vertragsgestaltung kommen Übertragung, Fortführung durch den Beschäftigten oder beitragsfreie Weiterführung in Betracht. Klären Sie die Handhabung im Austrittsprozess und geben Sie ausscheidenden Mitarbeitenden die nötigen Unterlagen mit.

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