DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
Kurz gesagt
Die DGUV Vorschrift 3 ist keine Personenqualifikation, sondern eine Unfallverhütungsvorschrift, die dem Unternehmer Pflichten auferlegt: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme und in wiederkehrenden Abständen geprüft werden. Prüfen darf nur, wer als Elektrofachkraft oder als befähigte Person dafür qualifiziert ist; unter bestimmten Voraussetzungen darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft mitwirken. Wenn eine Stellenanzeige eine DGUV-3-Zertifizierung verlangt, ist damit fast immer die befähigte Person zur Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel gemeint.
Worum es geht
Unterschieden wird zwischen ortsveränderlichen Betriebsmitteln wie Handmaschinen, Verlängerungsleitungen und Bürogeräten und ortsfesten Anlagen wie Verteilungen und fest installierten Maschinen. Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; die Vorschrift und die zugehörigen Informationsschriften nennen dafür Richtwerte, die je nach Einsatzbedingungen und Fehlerquote angepasst werden. Die messtechnische Durchführung folgt den einschlägigen Prüfnormen für Instandsetzung, Änderung und Wiederholungsprüfung. Die Qualifikation als befähigte Person setzt Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit im Prüfbereich voraus — das ergibt sich aus dem allgemeinen Rahmen für befähigte Personen und nicht aus einem Zertifikat allein.
Wofür es im Alltag gebraucht wird
- Wiederholungsprüfungen an ortsveränderlichen Betriebsmitteln durchführen und dokumentieren
- Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten und bei hoher Fehlerquote nachschärfen
- Ortsfeste Anlagen und Verteilungen im Rahmen der Instandhaltung prüfen lassen
- Prüfprotokolle so führen, dass sie gegenüber Aufsicht und Versicherer standhalten
- Baustellenverteiler und Betriebsmittel unter erschwerten Bedingungen kürzer takten
- Mängelbehaftete Geräte konsequent sperren und den Austausch nachhalten
Aufwand
Lehrgänge zur befähigten Person für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel dauern als Spanne meist etwa 2 bis 4 Tage, Erweiterungen auf ortsfeste Anlagen und Maschinen als Spanne etwa 3 bis 5 Tage zusätzlich. Die Kosten liegen als Spanne je nach Anbieter und Umfang etwa zwischen 500 und 2.000 Euro. Hinzu kommen wiederkehrende Auffrischungen, weil die Qualifikation an eine aktuelle Tätigkeit im Prüfbereich gebunden ist.
Wirkung aufs Gehalt
Die Qualifikation wirkt über die Übertragung einer dokumentierten Pflicht: Wer im Betrieb für Prüfungen benannt ist, trägt eine nachweisbare Verantwortung, die im Schadensfall geprüft wird — und wird dafür anders eingesetzt als ein Instandhalter ohne diese Aufgabe. In Betrieben mit großem Gerätebestand oder mehreren Standorten ersetzt eine interne befähigte Person zudem externe Dienstleistung, was den Nutzen der Stelle sichtbar macht. Ein Zuschlag entsteht nicht durch das Zertifikat, sondern durch die Benennung.
Wie knapp ist das am Markt?
Elektrofachkräfte mit Prüferfahrung sind gefragt, weil Prüfpflichten in jedem Betrieb anfallen und externe Dienstleister teuer und terminlich unflexibel sind. In der Instandhaltung ist die Kombination aus Störungsbeseitigung und Prüfkompetenz besonders wertvoll, weil beides denselben Gerätebestand betrifft. Stellenanzeigen formulieren die Anforderung dabei oft ungenau — Arbeitgeber sollten schreiben, welche Betriebsmittel und Anlagen tatsächlich zu prüfen sind.
Rollen, die das voraussetzen
Häufige Fragen
Gibt es eine DGUV-3-Zertifizierung für Personen?
Nein, und die Formulierung ist sachlich falsch. Die Vorschrift verpflichtet den Unternehmer zur Prüfung; Personen erwerben davon getrennt die Qualifikation als Elektrofachkraft oder als befähigte Person für einen bestimmten Prüfumfang. Wer in einer Anzeige eine DGUV-3-Zertifizierung liest, sollte nachfragen, welcher Prüfumfang konkret gemeint ist.
Wie oft muss geprüft werden?
Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und richten sich nach Einsatzbedingungen und festgestellter Fehlerquote. Für Betriebsmittel unter erschwerten Bedingungen, etwa auf Baustellen, sind kürzere Abstände üblich als im Büro. Richtwerte finden sich in der Vorschrift und den zugehörigen Informationsschriften, sie ersetzen die eigene Bewertung aber nicht.
Darf eine unterwiesene Person prüfen?
Nur eingeschränkt und nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft sowie unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte. Die Verantwortung für Auswahl, Anweisung und Bewertung bleibt bei der Elektrofachkraft. Die Zuordnung dieser Rollen nimmt der Unternehmer vor und dokumentiert sie.
