Personalvermittlung oder Zeitarbeit — was passt wann?
Kurz gesagt
Bei der Personalvermittlung stellen Sie den Kandidaten direkt selbst an — der Vermittler erhält einmalig ein Erfolgshonorar und ist danach aus dem Verhältnis heraus. Bei der Zeitarbeit, rechtlich Arbeitnehmerüberlassung, bleibt der Mitarbeiter beim Verleiher angestellt und arbeitet gegen einen laufenden Stundensatz in Ihrem Betrieb. Personalvermittlung passt für dauerhafte Schlüsselpositionen, Zeitarbeit für kurzfristige Kapazitätsspitzen, Vertretungen und schwer planbaren Bedarf.
Zwei grundverschiedene Konstruktionen
Der Unterschied ist keine Frage des Service-Levels, sondern des Vertragsverhältnisses. In der Personalvermittlung entsteht ein direkter Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und dem Mitarbeiter. Der Vermittler sucht, spricht an, prüft vor und begleitet den Prozess bis zur Unterschrift — danach endet seine Rolle, üblicherweise mit einer Nachbesetzungsgarantie für den Fall, dass die Besetzung in den ersten Monaten scheitert.
In der Zeitarbeit gibt es zwei Verträge: einen Arbeitsvertrag zwischen Mitarbeiter und Verleiher und einen Überlassungsvertrag zwischen Verleiher und Ihnen. Sie erteilen fachliche Weisungen, aber Arbeitgeber bleibt der Verleiher — mit allen Pflichten von Entgeltfortzahlung bis Kündigungsschutz. Dafür zahlen Sie einen Stundensatz, solange der Einsatz läuft.
Direkter Vergleich
| Personalvermittlung | Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung | |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Ihr Unternehmen | Der Verleiher |
| Kostenmodell | Einmaliges Erfolgshonorar bei Einstellung | Laufender Stundensatz für die Dauer des Einsatzes |
| Kosten bei Nichtbesetzung | Keine | Keine, aber auch keine Leistung |
| Bindung | Unbefristet, dauerhaft im Team | Befristet auf den Einsatz, jederzeit skalierbar |
| Rechtlicher Rahmen | Vermittlungsvertrag, keine Sondererlaubnis für den Kunden nötig | AÜG: Erlaubnispflicht des Verleihers, Überlassungshöchstdauer, Equal Pay |
| Typische Einsatzdauer | Auf Dauer angelegt | Wochen bis Monate |
| Eignung für Führungsrollen | Hoch | Gering |
| Kostenverlauf langfristig | Einmalig, danach reine Personalkosten | Dauerhaft über den Personalkosten des Direktvertrags |
Wann Zeitarbeit das richtige Instrument ist
- Auftragsspitzen, Saisongeschäft, ein einzelnes Großprojekt mit klarem Ende
- Elternzeit-, Krankheits- oder Urlaubsvertretung mit absehbarem Zeitraum
- Bedarf, der so kurzfristig entsteht, dass ein regulärer Recruitingprozess zu langsam wäre
- Tätigkeiten mit klar abgegrenztem, gut anleitbarem Aufgabenzuschnitt
- Situationen, in denen Sie Personalkosten bewusst variabel halten wollen
Wann Personalvermittlung das richtige Instrument ist
- Schlüsselpositionen, bei denen Einarbeitungswissen im Haus bleiben muss
- Rollen mit Kunden- oder Lieferantenbeziehung, die Kontinuität brauchen
- Funktionen mit Vertrauens- und Zugriffsrechten, etwa Buchhaltung und Abschluss
- Engpassberufe, bei denen Kandidaten nur über Direktansprache erreichbar sind
- Jede Stelle, die Sie ohnehin dauerhaft besetzen wollen — dann ist Zeitarbeit auf Dauer teurer
Der rechtliche Rahmen der Zeitarbeit in Kürze
Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Der Verleiher benötigt eine behördliche Erlaubnis, der Überlassungsvertrag muss die Überlassung ausdrücklich als solche bezeichnen. Für den Einsatz gelten zwei zentrale Grenzen: eine Überlassungshöchstdauer, von der Tarifverträge der Einsatzbranche abweichen können, und der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt nach einer bestimmten Einsatzdauer, sofern kein einschlägiger Tarifvertrag mit Branchenzuschlägen greift. Die praktische Konsequenz daraus: Zeitarbeit ist kein dauerhafter Ersatz für eine Festanstellung. Wer eine Stelle über Jahre mit wechselnden Zeitarbeitskräften besetzt, zahlt in Summe mehr, verliert Wissen bei jedem Wechsel und bewegt sich in einer rechtlich angreifbaren Konstruktion.
Klare Empfehlung
Fragen Sie sich zuerst, ob die Aufgabe in zwölf Monaten noch existiert. Lautet die Antwort ja, ist die Direktanstellung über eine Personalvermittlung wirtschaftlich und organisatorisch die bessere Wahl — das Honorar fällt einmal an, danach tragen Sie nur die Personalkosten. Lautet die Antwort nein oder vielleicht, ist Zeitarbeit ein sinnvolles Instrument, um Kapazität zu überbrücken, ohne eine Struktur aufzubauen, die Sie später wieder abbauen müssen.
FACT TALENTS arbeitet ausschließlich in der Personalvermittlung: Wir vermitteln Fach- und Führungskräfte in die direkte Festanstellung bei unseren Kunden und bieten bewusst keine Arbeitnehmerüberlassung an. Wenn im Gespräch klar wird, dass Ihr Bedarf ein Überbrückungsbedarf ist, sagen wir das offen — eine Vermittlung, die nach drei Monaten endet, hilft niemandem.
Häufige Fragen
Was kostet eine Personalvermittlung im Vergleich zur Zeitarbeit?
Die Personalvermittlung berechnet ein einmaliges Erfolgshonorar, das sich üblicherweise am Jahreszielgehalt der besetzten Position orientiert und nur bei erfolgreicher Einstellung fällig wird. Zeitarbeit kostet einen laufenden Stundensatz, der über den direkten Personalkosten liegt. Bei dauerhaftem Bedarf ist die Vermittlung deshalb in der Regel nach wenigen Monaten die günstigere Variante.
Kann ich einen Zeitarbeitnehmer übernehmen?
Ja, die Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis ist zulässig und üblich. Viele Überlassungsverträge sehen dafür eine Vermittlungsprovision vor, die häufig mit der Einsatzdauer sinkt. Prüfen Sie diese Klausel vor Vertragsabschluss, wenn eine Übernahme realistisch ist.
Gilt bei Zeitarbeit gleicher Lohn wie bei der Stammbelegschaft?
Grundsätzlich sieht das AÜG einen Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt vor, von dem tarifvertraglich für eine Übergangszeit abgewichen werden kann; nach einer im Gesetz festgelegten Einsatzdauer greift der Anspruch auch bei Tarifbindung. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom anwendbaren Tarifvertrag und den Branchenzuschlägen ab.
Bietet FACT TALENTS Zeitarbeit an?
Nein. Wir vermitteln ausschließlich in die direkte Festanstellung beim Kunden. Arbeitnehmerüberlassung gehört bewusst nicht zu unserem Leistungsspektrum.
