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Buchhalter oder Steuerberater — wer darf was?

Kurz gesagt

Steuerliche Beratung ist in Deutschland nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Selbstständige Buchhalter dürfen für fremde Unternehmen im Wesentlichen laufende Geschäftsvorfälle buchen sowie die laufende Lohnabrechnung samt Lohnsteuer-Anmeldungen erledigen — nicht jedoch Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen oder Jahresabschlüsse für Dritte anfertigen. Für angestellte Buchhalter im eigenen Unternehmen gilt diese Beschränkung nicht, weil ein Unternehmen seine eigenen Steuerangelegenheiten selbst erledigen darf.

Warum es diese Abgrenzung überhaupt gibt

Das Steuerberatungsgesetz schützt Steuerpflichtige vor unqualifizierter Beratung. Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen für andere ist deshalb erlaubnispflichtig und im Kern Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern vorbehalten. Für einige klar abgegrenzte Tätigkeiten macht das Gesetz Ausnahmen — und genau in diesem Ausnahmebereich arbeiten selbstständige Buchhalter und Lohnbuchhalter. Entscheidend ist dabei ein Wort, das oft überlesen wird: für andere. Alles, was ein Unternehmen für sich selbst tut, fällt nicht unter das Verbot. Ein angestellter Buchhalter, der die Buchhaltung seines Arbeitgebers führt und dessen Umsatzsteuervoranmeldung vorbereitet, handelt für den eigenen Betrieb — hier greift das StBerG nicht.

Was selbstständige Buchhalter für fremde Unternehmen tun dürfen

  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle, also die eigentliche Finanzbuchhaltung
  • Laufende Lohnabrechnung inklusive Fertigung der Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Kontieren von Belegen, Kontenabstimmung, Offene-Posten-Verwaltung
  • Auswertungen und Zahlenaufbereitung ohne steuerliche Bewertung
  • Mechanische Arbeitsabläufe bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen

Was dem Steuerberater vorbehalten bleibt

  • Erstellen von Steuererklärungen jeder Art
  • Erstellen und Übermitteln der Umsatzsteuervoranmeldung für Mandanten
  • Jahresabschluss mit steuerlicher Würdigung und Überleitungsrechnung
  • Beratung zu Gestaltung, Wahlrechten, Rechtsform, Umwandlungen
  • Vertretung gegenüber Finanzamt, Einspruchsverfahren, Betriebsprüfung

Der Punkt Umsatzsteuervoranmeldung überrascht viele: Sie ist eine Steueranmeldung und damit Teil der vorbehaltenen Tätigkeiten — anders als die im Gesetz ausdrücklich genannte Lohnsteuer-Anmeldung. Ein externer Buchhaltungsdienstleister, der Mandanten die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt, bewegt sich außerhalb des erlaubten Rahmens.

Übersicht: Wer darf was

TätigkeitAngestellter Buchhalter (eigenes Unternehmen)Selbstständiger Buchhalter (für Dritte)Steuerberater
Laufende BuchführungJaJaJa
Lohnabrechnung, Lohnsteuer-AnmeldungJaJaJa
UmsatzsteuervoranmeldungJa, für den eigenen BetriebNeinJa
JahresabschlussJa, für den eigenen BetriebNeinJa
SteuererklärungenJa, für den eigenen BetriebNeinJa
Steuerliche Beratung, GestaltungNeinNeinJa
Vertretung vor dem FinanzamtAls Mitarbeiter im Rahmen der Vollmacht des UnternehmensNeinJa

Was das für Unternehmen praktisch bedeutet

Wenn Sie Buchhaltung intern aufbauen, gewinnen Sie Geschwindigkeit und Zahlenkontrolle: Eigene Mitarbeiter dürfen für Ihr Unternehmen buchen, Voranmeldungen vorbereiten und dem Steuerberater zuarbeiten. Was der Steuerberater weiterhin übernimmt, ist die steuerliche Würdigung — und in aller Regel die Abgabe der Erklärungen sowie die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Wenn Sie dagegen externe Buchhaltungsdienstleister beauftragen, prüfen Sie den Leistungsumfang genau: Ein seriöser Anbieter grenzt klar ab, was er darf, und arbeitet mit Ihrem Steuerberater zusammen, statt dessen Aufgaben zu übernehmen. Verspricht ein Dienstleister ohne Steuerberaterzulassung Steuererklärungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen, ist das ein deutliches Warnsignal.

Personalseitige Konsequenz

Weil die vorbehaltenen Tätigkeiten beim Steuerberater liegen, verschiebt sich die Nachfrage im Unternehmen auf Rollen, die intern maximalen Wert schaffen: Finanzbuchhalter für das Tagesgeschäft, Bilanzbuchhalter für Monats- und Jahresabschluss, Lohnbuchhalter für die Entgeltabrechnung. Steuerfachangestellte aus Kanzleien sind für diese Positionen besonders interessant, weil sie Buchführung, Lohn und Abschluss bereits aus der Mandantenpraxis kennen.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen praxisorientierten Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung eines konkreten Einzelfalls sind der Gesetzestext, die Rechtsprechung und die Auskunft der zuständigen Steuerberaterkammer maßgeblich.

Häufige Fragen

Darf mein angestellter Buchhalter die Umsatzsteuervoranmeldung machen?

Für das eigene Unternehmen ja. Das StBerG regelt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen für Dritte; die eigenen Steuerangelegenheiten darf ein Unternehmen selbst erledigen und dafür eigene Mitarbeiter einsetzen. Verantwortlich bleibt die Geschäftsführung.

Darf ein selbstständiger Buchhalter Jahresabschlüsse für Mandanten erstellen?

Nein. Das Erstellen von Jahresabschlüssen für Dritte gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der steuerberatenden Berufe. Erlaubt sind im Wesentlichen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle sowie die laufende Lohnabrechnung mit Lohnsteuer-Anmeldungen.

Ist ein Bilanzbuchhalter automatisch berechtigt, steuerlich zu beraten?

Nein. Die IHK-Fortbildung zum Geprüften Bilanzbuchhalter ist eine fachliche Qualifikation, keine berufsrechtliche Erlaubnis. Steuerberatung für Dritte bleibt an die Zulassung als Steuerberater gebunden.

Wann brauche ich als Unternehmen trotzdem noch einen Steuerberater?

Immer dann, wenn steuerliche Würdigung, Gestaltung oder Vertretung gefragt ist — Steuererklärungen, Betriebsprüfung, Rechtsformfragen, Umwandlungen, steuerliche Wahlrechte. Eine starke interne Buchhaltung reduziert den Aufwand beim Steuerberater, ersetzt ihn aber nicht.

Reden wir über Ihre offene Stelle.

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